Bundesmaßnahmen
Schutzschirm für Veranstaltungen
Planungssicherheit für die VeranstaltungsbrancheMit gegenständlicher Förderung werden finanzielle Nachteile aufgrund COVID-19-bedingter Veranstaltungseinschränkungen oder –absagen bis zu max. 90% ausgeglichen. Damit sollen Anreize zur Organisation von Veranstaltungen gesetzt werden und die negativen Auswirkungen der COVID-19-Krise abgefedert werden.
Härtefallfonds
Abfederung von Härtefällen, Unterstützung bei den persönlichen Lebenserhaltungskosten.Ausfallsbonus
Ein Teil des entstandenen Umsatzrückgangs wird erstattet.Märzbonus: Verdoppelung des Ausfallsbonus!
Sie können ab 16. Februar 2020 monatlich einen Antrag für einen Ausfallsbonus für Unternehmen mit einem hohen Umsatzausfall über FinanzOnline stellen. Anspruchsberechtigt sind alle Unternehmen, die durch die Corona-Krise in einem Kalendermonat einen Umsatzausfall von mindestens 40 % haben. Der frühestmögliche Betrachtungszeitraum ist November 2020, der letztmögliche Betrachtungszeitraum ist Juni 2021.
Märzbonus: Für besonders betroffene Branchen steigt der Zuschuss im März von 15 auf 30 %, die Deckelung wird von 30.000 auf 50.000 € angehoben.
Umsatzersatz II
Von den Einschränkungen indirekt Betroffenen wird ein Teil des Umsatzausfalls erstattet.Fixkostenzuschuss I & Fixkostenzuschuss 800.000, Verlustersatz
Sie bekommen einen Teil Ihrer Fixkosten zurück!Unabhängig von diesen Maßnahmen gibt es zur Unterstützung von Investitionen weitere Förderprogramme dieser wichtigsten Bundesförderstellen:
AWS Austria Wirtschaftsservice
www.aws.at
ÖHT
www.oeht.at
Umweltförderung
www.umweltfoerderung.at
Kärntner Wirtschaftsförderungsfonds (KWF)
KWF Stabilisierungskapital-Bonus
Erhöhter Zuschuss von 10 oder 15 % in bestimmten KWF-FörderprogrammenErhöhter Zuschuss für Projekte
Für Projekte, die vom KWF unter bestimmten KWF-Programmen gefördert werden, wird ein erhöhter Zuschuss ausgezahlt. Dieser zusätzliche, nicht rückzahlbare Zuschuss beträgt max. 10 bis max. 15 % (Die maximal zulässigen Beihilfenintensitäten laut EU-Beihilfenrecht sind jedenfalls einzuhalten!) je nach KWF-Programm und Inhalt des Projekts.
KWF Stabilisierungskapital-Darlehen
Verbesserung der Kapitalstruktur und Bonität von Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten.KWF Stabilisierungskapital-Beteiligung
Verbesserung der Kapitalstruktur und Bonität von relativ stabilen Unternehmen.Es bestehen weitere Fördermöglichkeiten von KWF und Land Kärnten (für bestimmte Umweltinvestitionen):
KWF
www.kwf.at
Land Kärnten
https://www.ktn.gv.at/Service/Formulare-und-Leistungen#search=alternativenergief%C3%B6rderung