Veranstaltungswirtschaft empört über Kriterien für Umsatzersatz
Veranstaltungswirtschaft empört über Kriterien für Umsatzersatz
Die neue Umsatzersatzregelung sorgt für tiefe Sorgenfalten in der Eventbranche. „Wenn das so bleibt, dann muss der Großteil zusperren“, warnt WK-Beiratssprecher Hannes Dopler.
Klagenfurt, 29. Dezember 2020 – Die Nerven liegen blank und die Verwunderung ist groß. Zu der kürzlich angekündigten Einführung der Umsatzersatzzahlung für indirekt betroffene Betriebe, wird nun über die dafür geltenden Kriterien spekuliert. Diese besagen derzeit, dass indirekt betroffene Betriebe 40 Prozent Umsatzeinbruch im Vergleich zum Vorjahr (November/Dezember 2019) nachweisen müssen. Beantragen kann jedes Unternehmen, das mindestens 50 Prozent Umsatzzusammenhang mit einem oder mehreren im Lockdown geschlossenen Betrieben hat. „Ich frage mich, wie man so an der Realität vorbeiplanen kann“, zeigt sich Hannes Dopler, Sprecher des WK-Beirats für die Branchen Eventtechnik, Eventagentur, Catering, Infrastruktur, Konzertveranstalter, Dekoration, Location, Feuerwerkstechnik, Clubkonzerte und Hochzeitsplanung, verärgert.
Für die Zulieferer der Veranstaltungsbranche geht es nämlich nicht hauptsächlich darum, dass ein Restaurant oder ein Hotel geschlossen hat, wie etwa einem Bäcker oder Gemüsehändler, sondern um das seit Monaten geltende Veranstaltungsverbot. „Warum wird das einfach ignoriert? Wirtschaftshilfen müssen effektiv, unbürokratisch, fair und passgenau sein, aber diese Lösung hat mit einer Passgenauigkeit für unser Branche nichts zu tun“, kritisiert Dopler. Er und Markus Polka, Geschäftsführer des WK-Beirats, erklären auch, warum die Kriterien für die Eventbranche so schwer zu erfüllen sind: „Die Zulieferer im Veranstaltungsbereich machen lediglich circa 20 bis 30 Prozent ihres Umsatzes mit derzeit geschlossenen Betrieben wie Konzert-, Messe- oder Sportveranstaltern. 70 bis 80 Prozent des erwirtschafteten Umsatzes fallen hingegen Aufträgen zu, welche von Firmen, Vereinen, Institutionen und Privatpersonen in Auftrag gegeben werden. Diese Auftraggeber haben offen, dürfen aber aufgrund des Veranstaltungsverbotes keine Events ausrichten.“
Eine definitive Richtlinie liegt aktuell nicht vor, aber wenn diese, auf verschiedenen Kanälen kommunizierten, Kriterien nicht schnellstens angepasst werden, bedeute das laut Dopler und Polka den Todesstoß für zahlreiche Unternehmen: „Wir fordern, dass über 50 Prozent der Geschäftstätigkeit der Veranstaltungswirtschaft zuzuordnen sein müssen und das Veranstaltungsverbot endlich einkalkuliert wird!“