Veranstaltungswirtschaft kommt unter die Räder

Veranstaltungswirtschaft kommt unter die Räder

Seit Beginn der Corona-Pandemie im März herrscht im Veranstaltungsbereich Stillstand. Mit kleinen Ausnahmen wurde auf diese mittlerweile akut existenzgefährdeten Unternehmen auch beim aktuellen Umsatzersatz vergessen.

 

Klagenfurt, 6. November 2020 – Die Veranstaltungswirtschaft leidet nicht nur in den kommenden Monaten unter erheblichen Einschränkungen, sondern seit Beginn der Corona-Pandemie. Entsprechend hoch sind im Vergleich zu den Vorjahren und mit anderen Wirtschaftsbereichen die Umsatzeinbußen. Der nunmehrige zweite Lockdown führt zu einem neuerlichen, vollständigen Einnahmenausfall für eine Vielzahl von Unternehmen, die von den Veranstaltungsdienstleistern (Konzeption, Vermittlung, Marketing, Kommunikation, Moderation, Durchführung oder Nachbereitung von Veranstaltungen) bis zu den Veranstaltungszulieferern (von technischen Anlagen, Infrastruktur, Ausstattung) reicht. „All diese Unternehmen stehen nach acht Monaten ohne nennenswerte Geschäftsmöglichkeiten mit eineinhalb Beinen im Grab“, unterstreicht Hannes Dopler, Sprecher des erst vor wenigen Tagen gegründeten Kärntner Beirats für die Veranstaltungswirtschaft, die Dramatik der Situation.

Der heute von der Bundesregierung vorgestellte Umsatzersatz von 80 Prozent für November für behördlich geschlossene Betriebe greift zu kurz: „Durch die formale Zugehörigkeit zu unterschiedlichen Wirtschaftsbereichen und Wirtschaftskammersparten (Tourismus & Freizeitwirtschaft, Information & Consulting, Handwerk & Gewerbe, Handel) gebe es für die Veranstaltungsbranche keine Gesamtauflistung der Zuordnung zu den ÖNACE-Codes – diese seien jedoch laut Bundesministerium für Finanzen bei Antragstellung für den Umsatzersatz über FinanzOnline relevant. Wir fallen durch das Sicherungsnetz“, so Dopler.

Bei der außerordentlichen Wirtschaftshilfe für den „Lockdown 2“ müsse dringend konkreter definiert werden, dass alle Unternehmen der Veranstaltungswirtschaft dafür bezugsberechtigt sind. „Dazu müssten nicht nur alle Veranstaltungsarten berücksichtigt werden ohne enge Begrenzung auf Unterhaltung bzw. Kultur, Sport oder Freizeit, sondern es müsse auch der wesentliche Bereich der B2B und B2C–Veranstaltungen inkludiert werden“, ergänzt Markus Polka, Leiter des Beirats und Marketingchef der Wirtschaftskammer.

Darüber hinaus kritisieren viele Betriebe, dass die Berechnung möglicher Hilfen auf Basis des November 2019 als Vergleichsmonat den Tätigkeitsstrukturen der Veranstaltungswirtschaft nicht gerecht werde. Es wird daher empfohlen, unter Beibehaltung der Zugrundelegung des Vorjahresmonats alternativ als Berechnungsgrundlage den durchschnittlichen Umsatz des letzten Vorjahresquartals bzw. das Jahreszwölftel zu Grunde zu legen. Polka: „Gerade die Unternehmen der Veranstaltungswirtschaft unterliegen, wie bereits mehrfach nachgewiesen, erheblichen Schwankungen zwischen den Monaten und den einzelnen Jahren. Deshalb muss es ein Optionsrecht zwischen der Betrachtung des Vorjahresmonats oder des Vorjahresquartals oder des Jahreszwölftels geben, sonst werden diese und möglicherweise kommende Einschnitte zur Pandemiebekämpfung unsere Branche ausradieren.“